Was ist ein Teilzeit-Wohnrecht (Time-Sharing)
Teilzeit-Wohnrechte auch Time-Sharing genannt, wurden in den siebziger Jahren entwickelt. Die Idee kam aus Europa und wurde in den USA zu einer beliebten Urlaubsform, wie z. B. bei uns der Pauschalurlaub, weiterentwickelt.
Erst ab den Jahren 1985 setzte sich diese Urlaubsform auch bei uns in Europa durch. Mit einer Vielzahl von europäischen Anlagen war es auch möglich, interkontinental
mit Teilzeit-Wohnrechten Urlaub zu machen.
Die Idee ist einfach.
Um nicht jedes Jahr Miete für ein Hotel oder eine Ferienwohnung zu bezahlen kauften sich viele Leute in den Achtzigern ein eigenes Ferienhaus. Leider war man hier an einen Ort gebunden. Weiterhin musste man die gesamten Nebenkosten für das Eigentum selbst zahlen. Dies hat viele Menschen dazu bewogen, die Ferienwohnung wieder zu verkaufen.
Ein Teilzeit-Wohnrecht ist eine gute Möglichkeit, mit einem Besitz flexibel an vielen Orten Urlaub zu machen. Um diese Urlaubsform zu nutzen, erwirbt man an einer angeschlossenen Ferienanlage ein Teilzeit-Ferienwohnrecht. Diese Wohnrechte werden in den unterschiedlichsten Formen angeboten.
Es gibt z. B.:
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Ferienwochen, die dem Besitzer für eine festgelegte Wochenzahl direkt überschrieben werden.
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Mitgliedschaft in Vereinen, die den Mitgliedern ein Nutzungsrecht für bestimmte Zeitperioden zuordnen
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Punktesysteme, bei denen man einen Anteil oder ein Wertpapier mit einer bestimmten Anzahl an Wohnrechtspunkten erhält
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Eintragungen im Grundbuch, die direkt mit den Besitz verbunden sind
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sowie weitere andere Systeme
Den erworbenen Anteil kann man zunächst an seiner eigenen Ferienanlage nutzen. Wenn die Nutzung in dem Stammobjekt nicht gewünscht wird, kann man seinen Anteil über eine Tauschgesellschaft wie z.B. RCI oder II freigeben. Mit dieser Freigabe öffnen Sie anderen Besitzern von Teilzeit-Wohnrechten die Möglichkeit, Ihren Anteil zu benutzen.
Als Gegenleistung können Sie dann in einen anderen Anteil eintauschen. Sie können beispielsweise mit einem Anteil, den Sie in Österreich besitzen nach Spanien fahren um dort Sommerurlaub
zu machen. Die Tauschmöglichkeiten sind fast unbegrenzt.
Derzeit gibt es ca. 4.000 Ferienanlagen weltweit und es kommen täglich neue hinzu.
Um den rechtlichen Erwerb für den Käufer oder Interessenten abzusichern ist seit dem 1. Januar 1997 das Teilzeit-Wohnrechtegesetz - (TzWrG) rechtskräftig geworden.
Wir sehen die Entwicklung des Teilzeit-Wohnrechtes sehr positiv. Denn spätestens durch das Inkrafttreten des Gesetzes ist die Rechtsunsicherheit für viele Bereiche gelöst und einer weiteren Entwicklung, wie z. B. der in den USA, bei uns der Weg geebnet.
Möchten Sie mehr erfahren, dann fragen Sie einfach über unser Kontaktformular bei uns an. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Ihr Team der Time-Share-Börse